Abschätzung der Schweizer Quellensteuer
wenn Nachweis der 60 Tage Nichtrückkehr zum Wohnort erbracht
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz DBA.Diese Seite gibt Ihnen keine Steuerberatung. Für steuerberatende Tätigkeiten müssen geeignete Personen oder Institutionen beauftragt werden. Hier werden lediglich allgemein zugängliche Informationen offen gelegt. Irgendwelche Garantien können nicht gegeben werden.
Wird durch den Arbeitgeber festgestellt, dass der Arbeitnehmer, wie im DBA beschrieben, an mehr als 60 Tagen aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren konnte, ist dies mit dem Formular Gre-3 zu bescheinigen. Die Formulargarnitur Gre-3 ist jeweils spätestens am Ende eines Kalenderjahres unaufgefordert dem Kantonalen Steueramt, Abt. Quellensteuern, zuzustellen. Diese Bescheinigung wird zwecks Kontrolle und Überprüfung der Besteuerung vom Kantonalen Steueramt visiert und dem Arbeitgeber zurückgeschickt. Der Arbeitgeber hat die Bescheinigung dem Arbeitnehmer auszuhändigen, damit dieser beim zuständigen deutschen Finanzamt die Freistellung der betreffenden Erwerbseinkünfte geltend machen kann.
Die Arbeitnehmer, deren Einkommen im betreffenden Jahr nur um die fixe Steuer von 4,5 % gekürzt worden ist, erhalten eine durch das Kantonale Steueramt gemäss Quellensteuertarif berechnete Steuernachforderung. Diese wird direkt dem Arbeitnehmer geschickt. Doch im Einverständnis und nach Absprache mit dem Arbeitgeber kann die Nachtragsabrechnung an den Arbeitgeber erfolgen.
Für die Berechnung der Nachforderung durch das Kantonale Steueramt hat der Arbeitgeber folgende Angaben bzw. Unterlagen vorzulegen: Lohnausweis für das betreffende Kalenderjahr, Zivilstand des Arbeitnehmers, Anzahl der Kinder, für die ein Abzug gewährt werden kann, Angaben zur Erwerbstätigkeit des Ehepartners in der Schweiz, Höhe der bereits mit dem Satz von 4,5 % abgezogenen Quellensteuern.
Voraussichtliche Nichtrückkehr
Ist für den Arbeitgeber voraussehbar, dass der Arbeitnehmer während mehr als 60 Tagen pro Kalenderjahr aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurückkehren wird, kann er von der ersten Lohnzahlung an die Steuer nach dem Quellensteuertarif der Schweiz erheben, der von Kanton zu Kanton verschieden ist. Das entspricht dem DBA Schweiz (Doppelbesteuerungsabkommen).Höhe der Quellensteuer in der Schweiz nach dem DBA Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland
Hier kann nur ganz grob die Höhe der Steuerbelastung modellmässig eingeschätzt werden. Das geschieht nur in der Absicht die Grössenordnung der Unterschiede aufzuzeigen. Es ist nicht genau. Ein geschiedener Arbeitnehmer der 100.000 EUR zu versteuern hat, zahlt in der Schweiz rund 25 % an Lohnsteuer. In der BRD werden dafür fast 40 % an Steuern fällig. Ein verheirateter Arbeitnehmer zahlt dafür in der Schweiz noch einige Prozente weniger. Jeder Kanton hat einen eigenen Steuersatz und so treten je nach Anstellungsort erhebliche Unterschiede auf. Auch in der BRD ist jeder Steuervorgang sehr individuell. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater, Ihr Finanzamt oder die kantonale Steuerverwaltung wenn Sie Details über Ihren Steuersatz wissen wollen, denn ich garantiere für nichts. In der Tendenz können besonders geschiedene Grenzgänger, die in der BRD wie "ledig" eingestuft werden, von der Besteuerung in der Schweiz erheblich profitieren.Nichtrückkehr an den deutschen Wohnsitz - Berechnung der Tage
Als Nichtrückkehrtage gehen nur Arbeitstage ein, die im persönlichen Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers vereinbart sind. Samstage, Sonn- und Feiertage können daher nur in Ausnahmefällen zu den massgeblichen Arbeitstagen zählen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Arbeit an diesen Tagen ausdrücklich anordnet und hieran anknüpfend entweder einen Freizeitausgleich oder eine zusätzliche Bezahlung dafür gewährt. Bei mehrtägigen Geschäftsreisen werden alle Wochenend- und Feiertage, für die der Arbeitgeber die Reisekosten trägt, als Nichtrückkehrtage angesehen.Weiter zu:
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