Alle Versicherungen in Schweizer Krankenkassen
Krankenversicherung Grenzgänger Schweiz
Krankenversicherung SchweizAlle Familienmitglieder privat versichert in der Schweiz

Versicherung für Zahnbehandlungen ist dabei nicht möglich. Diese muss (z.B. in der BRD) als Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden. Die Verträge einer Grenzgänger Krankenkasse bestehen aus einer Grundversicherung, dazu kann man diverse weitere Versicherungsbausteine, wie zum Beispiel die umfassende Spitalversicherung, abschliessen. Üblich ist ein jährlicher, Selbstbehalt, ca. 300 Fr./Jahr, die sogenannte Jahresfrancise, die nicht erstattet wird. Sowie eine Selbstbeteiligung von 10% an den Kosten der Behandlungen. Ab ca. 600 Fr. gesamter Selbstbehalt werden alle Kosten voll erstattet. Verglichen mit privaten Krankenkassen der BRD sind die Krankenkassen der Schweiz preisgünstig. Dies gilt besonders dann, wenn ein Tarif gewählt wird, der als Normalfall die Behandlung in der Schweiz vorsieht und bei dem der Besuch eines Arztes in Deutschland eher für Notfälle vorgesehen ist.
Alle Familienmitglieder gesetzlich nach KVG versichert in der Schweiz
Krankenkasse Grenzgänger Schweiz
Bei Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung nach KVG ist zu beachten, dass die kostenlose Mitversicherung von Kindern und nicht erwerbstätigen Familienmitgliedern (Ehegatten), wie sie bei Mitgliedern der gesetzlichen Krakenversicherungen in der BRD normal ist, in der Schweiz nicht möglich ist. Die Familienmitglieder sind in der Schweizer gesetzlichen Krankenkasse nur gegen eigene Prämie mit zu versichern.